Wohnmobil parken

Was ist beim Parken des Wohnmobils erlaubt,was nicht und welche Regelungen gelten?

Klar, wenn Sie mit dem Wohnmobil in den Urlaub fahren, haben Sie meistens einen Campingplatz als Ziel, auf dem das Parken kein Problem ist. Was machen Sie aber, wenn Sie zuhause keinen Stellplatz besitzen und Ihren Camper trotzdem irgendwo abstellen müssen? In unserem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, wo Sie das Wohnmobil parken dürfen und welche Regelungen gelten.

Wir klären folgende Fragen: 

Wo dürfen Sie in Deutschland Ihr Wohnmobil parken?

Prinzipiell dürfen Sie mit Ihrem zugelassenen (!) Wohnmobil überall dort parken, wo es nicht explizit verboten ist. Am Straßenrand ist das Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen generell erlaubt, sofern das Fahrzeug in die Parkmarkierung passt.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

Allerdings gibt es weitere Einschränkungen, die diese scheinbar simple Faustregel ungültig machen. Der größte Unterschied betrifft vor allem das Parken des Wohnwagens mit Zugfahrzeug und ohne, sowie das Gesamtgewicht des Wohnmobils. In unserer Übersicht haben wir Ihnen die wichtigsten Regelungen zusammengestellt:

Wohnmobil parken nach Fahrzeuggewicht

Wohnwagen parken mit und ohne Zugfahrzeug

Für das Parken des Wohnwagens mit Zugfahrzeug gelten im wesentlichen dieselben Regeln wie für Wohnmobile. Können sie die Parkmarkierungen nicht einhalten oder vierbietet ein Schild das Parken mit Anhänger, dürfen Sie dort nicht stehen.

Möchten Sie Ihren Wohnwagen ohne Zugfahrzeug im Wohngebiet abstellen, ist dies nur für maximal zwei Wochen erlaubt, wenn keine Sonderregel gilt. 

Parkverbot bei Platzmangel

Sie dürfen Wohnwagen und Wohnmobil nur dann im Wohngebiet abstellen, wenn es der Platz hergibt. Parken Sie am Straßenrand, müssen andere Verkehrsteilnehmer ungehindert vorbeifahren können. Achten Sie darauf, dass die Straße trotz Ihres parkenden Fahrzeugs noch etwa 3 Meter breit ist. 

Seien Sie ebenfalls vorsichtig beim Parken gegenüber von Grundstückseinfahrten. Müssen die Bewohner wegen Ihnen lange rangieren, um mit dem Auto das Grundstück zu befahren oder zu verlassen, kann es Ärger geben.

Wie lange darf ich im Wohngebiet mit Wohnwagen oder Wohnmobil parken?

Für Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen ist das Parken grundsätzlich zeitlich unbegrenzt erlaubt.

Achtung ab einer Parkdauer von 6 Monaten: Das Abstellen fällt dann gegebenenfalls nicht mehr unter den sogenannten Gemeingebrauch. In diesem Falle ist eine Sondergenehmigung nötig.

Darf ich mit dem Camper an Autobahnraststätten übernachten?

Auf langen Reisen ist eine Pause an der Autobahnraststätte oft nicht zu vermeiden. Hier treffen Camper allerdings auf einige Probleme, allen voran die Parkmöglichkeiten für Wohnmobile. Autobahnraststätten haben oft nur zwei ausgeschilderte Parkplätze und zwar einen für PKW und einen für LKW. Weil Sie mit Ihrem Wohnmobil die Parkplatzmarkierung für PKW überragen, ist das Parken dort nicht gestattet. LKW-Parkplätze an Autobahnraststätten sind hingegen Berufsfahrern vorbehalten. Einige wenige Autobahnraststätten bieten mittlerweile jedoch auch Parkplätze für Wohnmobile an, allerdings ist das noch lange nicht die Regel. 

Auf Parkplätzen an der Autobahn sollten Sie immer besonders aufmerksam sein, denn Diebstähle und Überfälle sind hier leider keine Seltenheit. Achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit vor allem auf eine gute Beleuchtung.

Mit dem Wohnmobil in Autobahnnähe parken - die Alternative

Benötigen Sie eine Pause von der Reise auf der Autobahn, suchen Sie besser einen Autohof auf. Diese Alternative zur Autobahnraststätte hat gleich mehrere Vorteile: Sie bieten häufig explizit ausgeschilderte Wohnmobil-Stellplätze, sowie komfortable Versorgungsmöglichkeiten und sind darüber hinaus ruhiger gelegen.

Kann ich unterwegs parken und wildcampen, wenn ich müde bin?

Das Wildcampen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Nur, wenn Sie die Fahrtüchtigkeit Ihres Wohnmobils wieder herstellen müssen, dürfen Sie anhalten und eine Nacht im Fahrzeug verbringen. Fangen Sie aber nicht an, den Grill auszupacken und die Markise aufzuspannen. Bei einer solchen Pause, geht es um eine Notlage, denn Ihr Fahrzeug ist für den Moment nicht fahrtüchtig und eine Übernachtung kaum zu vermeiden.

Bis zu einer Zeit von 10 Stunden ist das Parken in einer solchen Lage erlaubt, danach gelten Sie offiziell als Wildcamper und müssen mit Strafen rechnen.

Andere Länder, andere Regeln

Übrigens in anderen Ländern, auch innerhalb Europas, gelten vollkommen andere Regeln zum Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen. Informieren Sie sich immer vor Reisebeginn, welche Regelungen im Ausland gelten und wo Sie parken dürfen.

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